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Skonti, BoniErhaltene Boni und Skonti entsprechen einer Minderung der Anschaffungskosten, deshalb muss die Vorsteuer korrigiert werden.
Gewährte Boni und Skonti mindern den Verkaufspreis, deshalb muss die Umsatzsteuer ebenfalls korrigiert (vermindert) werden. in gleichen Jahresbeträgen (linear) nach Maßgabe der Leistung bei außergewöhnlicher Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen (degressiv)
linear Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert/Nutzungsdauer degressiv Abschreibungsbetrag = Restwert * Abschreibungssatz (max. 20 %) [ Referenz | Glossar | Literatur | Index | Lektion 10 | Überblick ]
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