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Inventur und InventarDie Inventur ist eine Bestandsaufnahme aller Gegenstände nach Art, Menge und Wert. Sie ist sowohl eine körperliche Bestandsaufnahme als auch eine Ermittlung von nicht körperlichen Gegenständen wie z.B. Schulden (Buchinventur).
Ihr zeitlicher Ablauf gliederte sich nach den Erfordernissen. Im Einzelnen unterscheidet man folgende Arten: Stichtagsinventur Aufnahme aller Bestände zum Bilanzstichtag. Bei Fortschreibung kann auch eine vorverlegte- oder nachverlegte Inventur erfolgen: Maximal 3 Monate vorher oder 2 Monate nachher permanente Inventur Aufnahme aller Bestände während eines Jahres und Fortschreibung zum Bilanzstichtag mittels Bestandsrechnung. Stichprobeninventur Anstelle einer Totalaufnahme erfolgt nur die Aufnahme einer Teilmenge. Aus den so gewonnen Daten wird ein Verzeichnis aller Vermögensgegenstände erstellt, woraus sich dann das Eigenkapital errechnen lässt. Dieses Inventar ist Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die sich wie folgt gliedert:
Aktiva Anlagevermögen Alle Gegenstände, die am Abschluss-Stichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, z.B. Grundstücke, Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (§ 247 Abs. 2 HGB) Umlaufvermögen Alle Gegenstände, die am Abschluss-Stichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb nur vorübergehend zu dienen, z.B. Waren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand (R 32 Abs. 3 EStR). Passiva Eigenkapital Fremdkapital Der Gesetzgeber schreibt vor, diese Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. AufgabeDie Firma A hat folgende Inventurbestände: Grundstück 120 000,-; Gebäude 440 000,-; Technische Anlagen und Maschinen 61 500,00,-; Fuhrpark 27 500,-; Betriebs- und Geschäftsausstattung 160 400,- Warenvorräte 464 100,-; Kundenforderungen 74 100,-; Kassenbestand 13 400,-; Bankguthaben 102 300,-; Verbindlichkeiten 153 400,-; Hypothekenschulden 586 000,-; Darlehensschulden 214 000,-
Stellen Sie das Inventar auf! Wie groß ist das Anlage- und Umlaufvermögen, sowie das Eigenkapital? Lösung Anlagevermögen
Grundstück 120 000,-
Gebäude 440 000,-
Techn. Anlagen und Maschinen 61 500,-
Fuhrpark 27 500,-
Betriebs- und Geschäftsausst. 160 400,- 809 400,- Umlaufvermögen
Warenvorräte 464 100,-
Kundenforderungen 74 100,-
Kassenbestand 13 400,-
Bankguthaben 102 300,- 653 900,- Schulden
Verbindlichkeiten 153 400,-
Hypothekenschulden 586 000,-
Darlehensschulden 214 000,- 953 400,- Reinvermögen
Anlagevermögen + Umlaufvermögen
- Schulden
= Eigenkapital 509 900,-
Fragen
- Unterscheiden Sie zwischen Inventur und Inventar!
- Worin unterscheiden sich grundlegend Anlage- und Umlaufvermögen?
- Was versteht man unter körperlicher Bestandsaufnahme?
- Welche Bestände können nur aufgrund einer Buchinventur festgestellt werden?
- Wie lange sind Inventare aufzubewahren?
- Nennen Sie Nachteile der Stichtagsinventur und Vorteile der permanenten Inventur!
- Unterscheiden Sie zwischen vorverlegter und nachverlegter Inventur!
Lösung
- Die Inventur ist die eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar ist ein Verzeichnis, das alle diese Bestände nach Art, Menge und Wert ausweist.
- Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die am Abschluss-Stichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, z.B. Grundstücke, Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (§ 247 Abs. 2 HGB). Zum Umlaufvermögen gehören alle Gegenstände, die am Abschluss-Stichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb nur vorübergehend zu dienen, z.B. Waren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand (R 32 Abs. 3 EStR).
- Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden Gegenstände wie z.B. Rohstoffe und Waren durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen aufgenommen.
- Die Buchinventur erfasst alle nichtkörperlichen Gegenstände wie z.B. Forderungen und Schulden, die mit Hilfe von Belegen und buchhalterischen Aufzeichnungen aufgenommen werden.
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (§ 147 Abs. 1 AO) sind zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO) aufzubewahren.
- Bei der Stichtagsinventur gibt nur zu einem Zeitpunkt einen genauen Überblick über das Vermögen. Die permanente Inventur erfasst alle Veränderungen zeitgenau und hat daher eine sehr viel höhere Genauigkeit während des gesamten Jahres.
- Vermögensgegenstände, die in einem besonderen Inventar verzeichnet sind, das für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor (vorverlegte Inventur) oder der ersten beiden Monate nach (nachverlegte Inventur) Schluss des Geschäftsjahres aufgestellt worden sind und zum Stichtag fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet werden können, brauchen nicht gesondert erfasst zu werden. (§ 241 Abs. 3 HGB)
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