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Warum Buchführung? Zweck des externen Rechnungswesens - Selbstinformation
- Rechenschaftslegung
- Besteuerungsgrundlage
- Gläubigerschutz
- Beweismittel
Buchführungspflicht
Nach dem Handelsrecht ist jeder Vollkaufmann verpflichtet, Bücher zu führen (§ 238 HGB). Das Steuerrecht baut darauf auf (§140 AO) und erweitert diese Forderungen auch auf Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die eine der folgende Werte überschreiten (§141 AO): Umsätze größer als 500 000,- EUR Betriebsvermögen größer als 125 000,- EUR Wirtschaftswert größer als 40 000,- EUR Gewinn größer als 48 000,- Frage- Nach welchen Gesetzen ist der Unternehmer zur Buchführung verpflichtet?
LösungHandelsrechtlich nach § 238 HGB, steuerrechtlich nach den §§ 140, 141 AO. [ Referenz | Glossar | Literatur | Index | Lektion 2 | Überblick ]
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